Norddeutsche Gesellschaft für Testaments-Vollstreckung mbH

Norddeutsche
Gesellschaft für
Testaments-
Vollstreckung mbH
NGTV - Ihre Spezialisten für Testamentsvollstreckung in Norddeutschland
Norddeutsche Gesellschaft für Testaments-vollstreckung mbH
Geschäftsführer Jürgen Wessel Ulf Schönenberg-Wessel
Die NGTV – persönlich, engagiert, kompetent
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für Testamentsvollstreckung, Nachlassabwicklung und Stiftungsverwaltung.
Mit juristischer und kaufmännischer Expertise, Erfahrung und Einfühlungsvermögen sorgen wir dafür, dass Nachlässe rechtssicher und im Sinne des Erblassers verwaltet werden.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Absicherung von Menschen mit Behinderung und der Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen.
Als Testamentsvollstreckungsgesellschaft arbeiten wir mit höchster Sorgfalt, fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement.
Unser Ziel ist es, Nachlässe, Stiftungen und Vermögen so zu gestalten und zu verwalten, dass die Wünsche des Erblassers dauerhaft respektiert und umgesetzt werden.
Die NGTV bündelt dafür die für eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung und Stiftungsverwaltung entscheidenden juristischen und kaufmännischen Kompetenzen in einer Gesellschaft. Geleitet wird sie von:
- Jürgen Wessel (Kaufmann)
- Ulf Schönenberg-Wessel (Volljurist)
Beide Geschäftsführer wurden durch die DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. als Testamentsvollstrecker umfassend ausgebildet, zertifiziert und regelmäßig fortgebildet. Kontinuierliche Weiterbildung in den Bereichen Erbrecht, Sozialrecht, Testamentsvollstreckung und Stiftungsverwaltung ist die Grundlage für unsere qualitativ hochwertige Arbeit – stets auf aktuellem Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Unser Angebot
Wir übernehmen die umfassende Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen – exakt nach den Vorgaben des Erblassers. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Testamentsvollstreckung zugunsten von Menschen mit Behinderung sowie auf der Verwaltung von Vermögen für gemeinnützige Vereine und Stiftungen.
Darüber hinaus haben wir mit dem Behindertentestament 2.0 und der Treuhandstiftung moderne und nachhaltige Lösungen entwickelt, die Familien und gemeinnützige Organisationen langfristig absichern.
Dabei ist uns eines besonders wichtig: Wir arbeiten nicht nur professionell und transparent, sondern begleiten Erblasser, Erben und Nachlassbeteiligte auch persönlich und einfühlsam.
Die NGTV mbH ist Ihr verlässlicher Partner für:
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassabwicklung
- Verwaltung von Treuhandstiftungen und Verbrauchsstiftungen
Mit unserer einzigartigen Kombination aus Fachwissen, Erfahrung und Menschlichkeit sorgen wir dafür, dass Nachlässe rechtssicher, verantwortungsvoll und im Sinne des Erblassers verwaltet werden – und dass Herzenswünsche dauerhaft umgesetzt werden können.
NGTV - Die partner an Ihrer Seite
NGTVDie partner an Ihrer Seite
Ulf Schönenberg-Wessel
„Die NGTV vereint meine Herzensthemen: die Inklusion von Menschen mit Behinderung und die Förderung gemeinnützigen Engagements.“
Ulf Schönenberg-Wessel ist Volljurist mit den Studienschwerpunkten Rechtswissenschaften und evangelische Theologie (Kiel).
Er gilt als ausgewiesener Experte für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Als Autor mehrerer Fachbücher – u. a. zur Gestaltung von Testamenten zugunsten von Menschen mit Behinderung – vermittelt er sein Wissen außerdem als Lehrbeauftragter an der Universität Münster.
Schon in seiner Jugend engagierte er sich ehrenamtlich in der integrativen Jugendarbeit. Heute führt er dieses Engagement als geschäftsführender Gesellschafter der gemeinsam mit Jürgen Wessel gegründeten Gesellschaft fort. Seit seiner Zertifizierung zum Testamentsvollstrecker bildet er sich kontinuierlich im Erb- und Sozialrecht fort und ist ein gefragter Referent, insbesondere zum Thema Vermögensnachfolge für Menschen mit Behinderung.
Darüber hinaus bringt er sein Fachwissen und seine Leidenschaft in die Arbeit der Lebenshilfe Schleswig-Holstein ein.
Seit 2025 ist er Vorsitzender der Stiftung Lebenshilfe Schleswig-Holstein und befindet sich aktuell in der Zertifizierung zum Stiftungsberater.
Jürgen Wessel
„Mir ist wichtig, dass die uns anvertrauten Vermögenswerte mit Respekt, Klarheit und Verantwortung behandelt werden – immer im Sinne der Menschen, für die sie bestimmt sind.“
Jürgen Wessel gründete gemeinsam mit Ulf Schönenberg-Wessel im Jahr 2020 die NGTV mbH und übernahm die kaufmännische Leitung der Gesellschaft. Er verfügt über langjährige Erfahrung im kaufmännischen Bereich sowie in der Vermögenssicherung, die er in die Verwaltung von Nachlässen und Treuhandstiftungen einbringt.
Im Jahr 2020 wurde er von der DVEV als Testamentsvollstrecker zertifiziert. Seitdem bildet er sich regelmäßig umfassend fort, um stets auf dem neuesten Stand von Recht und Verwaltung zu bleiben.
Mit großem Engagement und Einfühlungsvermögen ist er der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Nachlassabwicklung und Vermögensverwaltung. Seine breite Erfahrung und sein belastbares Netzwerk schaffen die Grundlage für eine optimale Betreuung von Nachlässen und Treuhandstiftungen.
Seine Aufgaben umfassen die kaufmännische Leitung der NGTV mbH, die verantwortungsvolle Abwicklung von Nachlässen, die Verwaltung von Treuhandstiftungen sowie die Sicherung und nachhaltige Entwicklung von Vermögenswerten. Dabei legt er besonderen Wert auf Transparenz, Verlässlichkeit und persönliche Begleitung der Erben und Begünstigten.
Mats L. Paulat
„Mich motiviert, dass ich schon während des Studiums praktische Erfahrung sammeln und dabei einen Beitrag zur verantwortungsvollen Begleitung von Nachlässen leisten kann.“
Mats Paulat verstärkt seit 2024 das Team der NGTV mbH. Er studiert Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und bringt bereits während seines Studiums seine Kenntnisse und Fähigkeiten in die Arbeit des Unternehmens ein.
Sein Schwerpunkt liegt in der Unterstützung bei der Bearbeitung erbrechtlicher Fragestellungen und der organisatorischen Begleitung von Nachlassabwicklungen. Mit seiner sorgfältigen und zuverlässigen Arbeitsweise trägt er dazu bei, Mandanten professionell und persönlich zu betreuen.
Darüber hinaus unterstützt er Jürgen Wessel und Ulf Schönenberg-Wessel sowohl in fachlichen als auch organisatorischen Fragen. So wirkt er aktiv bei der Abwicklung von Nachlässen und deren Verwaltung mit.
Dadurch vertieft er nicht nur seine juristischen Kenntnisse, sondern stärkt auch die enge Zusammenarbeit im Team.
TestamentsVollstreckung
persönlichengagiertkompetent




Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker ist bildlich gesprochen der „verlängerte Arm“ des Erblassers aus dem Grab. Er wickelt den Nachlass bzw. einen Teil des Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers ab und setzt dessen testamentarischen Wünsche um.
Die Testamentsvollstreckung kann nur in einem Testament angeordnet werden und führt dazu, dass die Erben zunächst nicht mit dem Nachlass befasst sind. Der Testamentsvollstrecker sichtet den Nachlass, tilgt die bestehenden Verbindlichkeiten und wickelt den Nachlass ab. Zur Abwicklung des Nachlasses gehört es u.a. Vermächtnisse zu erfüllen und die Erbschaftssteuererklärung abgeben.
Der Testamentsvollstrecker agiert unabhängig und ist aufgrund seines Amtes in der Lage, den Nachlass ohne Aufwand für die Erben abzuwickeln. Er benachrichtigt die Erben über die von ihm beabsichtigten Maßnahmen und wird ihnen zu Beginn und Ende seines Amtes umfassend Auskunft und Rechenschaft über sein Tun geben.
Die Wirkungen der Testamentsvollstreckung treten unmittelbar mit dem Tod des Erblassers / der Erblasserin ein. Der Erbe braucht zunächst nichts weiter zu veranlassen.
- Das Nachlassgericht eröffnet das Testament des / der Verstorbenen. Hierzu ist es notwendig, dass die Sterbeurkunde an das Nachlassgericht des Wohnorts des / der Verstorbenen übersandt wird. Sollten sich das Testament noch nicht beim Amtsgericht befinden muss dies kurzfristig an das Nachlassgericht des Wohnorts übersandt werden.
- Das Nachlassgericht übersendet den Erben bzw. den im Testament genannten Personen eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments.
- Sofern der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht bereits im Testament namentlich benannt hat, wird das Nachlassgericht einen Vorschlag machen, wer als geeigneter Testamentsvollstrecker in Betracht kommt und den Erben die Möglichkeit geben hierzu Stellung zu nehmen. Bitte beachten sie: In der Regel informiert das Nachlassgericht den vorgesehenen Testamentsvollstrecker nicht sofort, so dass es sein kann, dass wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis über die beabsichtige Ernennung der NGTV als Testamentsvollstreckerin haben.
- Durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht wird das Amt des Testamentsvollstreckers angenommen. Ab diesem Zeitpunkt befinden wir uns im Amt.
- Das Nachlassgericht erteilt uns auf Antrag ein Nachweis über die Testamentsvollstreckung. Ab diesem Augenblick sind wir Handlungsfähig und können uns als Testamentsvollstreckerin ausweisen.
- Der Nachlass wird durch uns in Besitz genommen. Dies bedeutet, dass wir den Nachlass sichten, Vermögenswerte sichern und uns einen Überblick über die bestehenden Verbindlichkeiten des / der Erblasserin verschaffen. Am Ende dieses Schritts steht das sog. Nachlassverzeichnis. Das Nachlassverzeichnis verschafft den Erben einen genauen Überblick über den Nachlass und die bekannten Verbindlichkeiten. Auf dem Nachlassverzeichnis baut die weitere Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses auf.
- Im Rahmen der Nachlassabwicklung werden die Verträge (Miete, Telefon, Streamingdienste, …) gekündigt, der Haushalt aufgelöst, Rechnungen gezahlt und, soweit erforderlich Vermögensgegenstände verkauft. Wir informieren die Erben regemäßig über die Maßnahmen der Abwicklung und übermitteln ihnen sog. Maßnahmenpläne. Maßnahmenpläne beschreiben das beabsichtigte Vorgehen und geben ihnen die Möglichkeit eigene Vorstellungen in die konkrete Abwicklung mit einzubringen. Wir gegeben, soweit von der Erbschaftssteuerstelle angefordert die Erbschaftssteuererklärung ab und überweisen die festgesetzte Steuer aus dem Nachlass.
- Handelt es sich um eine Abwicklungsvollstreckung, wird der Nachlass nach der Abwicklung auf den Erben übertragen. Dabei sind die Vorgaben des Erblassers / der Erblasserin im Testament zu berücksichtigen. Bevor die Auseinandersetzung des Nachlasses erfolgen kann werden wir ihnen den Auseinandersetzungsplan übersenden und ihnen die Möglichkeit geben hierzu Stellung zu nehmen. Mit dem Auseinandersetzungsplan erhalten die auch die Rechnungslegen, aus der sie die einzelnen Vermögensverfügungen entnehmen können.
- Handelt es sich um eine Dauertestamentsvollstreckung, etwas im Rahmen eines Testaments zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung, wird der Nachlass dauerhaft durch uns verwaltet und möglichst sicher und gewinnbringend angelegt. Die Erträge des Nachlasses und soweit vom Erblasser / der Erblasserin angeordnet, auch die Substanz des Nachlasses verwenden wir zu Gunsten des Begünstigten nach den Vorgaben des Erblassers / der Erblasserin. Der Erbe erhält jährlich, in der Regel Ende Januar die Rechnungslegung für das vorangegangene Jahr. Mit Abschluss der Dauervollstreckung wird der verbliebene Nachlass sodann an die Erben ausgehändigt.
Das deutsche Erbrecht kennt verschiedene Arten von Testamentsvollstreckungen:
- Abwicklungsvollstreckung:
Die Abwicklungsvollstreckung ist der gesetzliche Regelfall. Hier übernimmt der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, den Nachlass nach dem Willen des Verstorbenen abzuwickeln. Er sorgt für die Erfüllung der im Testament festgelegten Anordnungen und Verteilung des Erbes an die Erben. Die Abwicklungsvollstreckung bietet sich insbesondere auch dann an, wenn mehrere Erben im Testament eingesetzt wurden und / oder die Erben nicht vor Ort sind. Die Abwicklungsvollstreckung ist insoweit dann auch ein Service für die Erben. - Dauertestamentsvollstreckung:
Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker eingesetzt, um den Nachlass langfristig zu verwalten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn minderjährige Erben oder Personen mit besonderen Bedürfnissen im Testament bedacht wurden. Die Testamentsvollstreckung ist in solchen Fällen bis zum Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder sogar auch die Lebenszeit des Erben / der Erbin angeordnet. Der Erbe profitiert hier vom Nachlass ohne sich selbst mit der Abwicklung oder Verwaltung des Nachlasses beschäftigen zu müssen.
Bei der Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung ist der Erblasserin / die Erblasserin (in den Grenzen des deutschen Erbrechts) frei. Eine detaillierte Regelung sollte unbedingt in Abstimmung mit eine:r erbrechtlich spezialisierten Rechtsanwält:in / Notar:in erfolgen, um Missverständnisse oder juristische Unklarheiten zu vermeiden
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bietet sowohl für den Erblasser als auch für die Erben zahlreiche Vorteile:
- Geordnete Nachlassabwicklung
Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Nachlass reibungslos und exakt nach den Wünschen des Erblassers abgewickelt wird. So ist eine fachkundige und professionelle Verwaltung des Vermögens gewährleistet. - Vermeidung von Konflikten
Als neutraler Verwalter kann der Testamentsvollstrecker Streitigkeiten zwischen Erben vorbeugen oder schlichten. Er trifft sachgerechte Entscheidungen und sorgt für Transparenz. - Schutz für schutzbedürftige Erben
Minderjährige, Menschen mit Behinderung oder verschuldete Erben sind besonders geschützt: Der Testamentsvollstrecker verhindert den Zugriff von Sozialämtern oder Gläubigern auf den Nachlass und vertritt die Interessen dieser Personen zuverlässig. - Entlastung der Erben
Gerade wenn mehrere Erben vorhanden sind, die weit entfernt leben oder beruflich stark eingebunden sind, übernimmt der Testamentsvollstrecker die organisatorische und rechtliche Abwicklung und schafft damit spürbare Entlastung. - Diskretion und Vertraulichkeit
Persönliche Informationen bleiben geschützt. Der Testamentsvollstrecker wahrt die Privatsphäre aller Beteiligten.
Eine Testamentsvollstreckung schafft Sicherheit, Klarheit und Schutz für alle Beteiligten – und stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers in jeder Hinsicht respektiert wird.
Flexible Lösung für Vermögenssicherung und Fürsorge
Eine Treuhandstiftung ist eine besondere Form der Stiftung, die ohne langwierige staatliche Anerkennung errichtet werden kann. Sie basiert auf einem Stiftungsvertrag zwischen den Stiftern (z. B. Eltern oder Großeltern) und einem Treuhänder – etwa der NGTV mbH.
Der Treuhänder übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und sorgt dafür, dass es ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Zwecke eingesetzt wird. Anders als bei einer klassischen Stiftung ist keine eigene Rechtsform erforderlich. Dadurch lässt sich eine Treuhandstiftung schnell, unkompliziert und maßgeschneidert einrichten.
Eine Treuhandstiftung ist nicht nur ein rechtliches Instrument, sondern vor allem ein Weg, Herzenswünsche dauerhaft zu verwirklichen. Sie ermöglicht es, das zu bewahren, was Ihnen besonders wichtig ist – sei es die sichere Versorgung Ihres Kindes, die Unterstützung einer gemeinnützigen Einrichtung oder die Förderung eines Projekts, das Ihnen am Herzen liegt.
Mit einer Treuhandstiftung geben Sie Ihrem Lebenswerk eine Stimme, die auch in Zukunft hörbar bleibt. Wir von der NGTV mbH begleiten Sie dabei persönlich und engagiert, damit Ihre Werte und Wünsche auch über Generationen hinweg lebendig bleiben.
- Individuelle Gestaltung: Die Stifter legen selbst fest, welche Zwecke verfolgt werden sollen – zum Beispiel die dauerhafte Versorgung eines Kindes mit Behinderung oder die Förderung gemeinnütziger Projekte.
- Rechtssicherheit und Schutz: Das Stiftungsvermögen ist zweckgebunden und damit vor Fremdzugriffen geschützt.
- Flexibilität: Anpassungen an die Lebenssituation der Familie oder an veränderte Bedürfnisse sind leichter möglich als bei einer klassischen Stiftung.
- Nachhaltigkeit: Vermögen kann über Generationen hinweg eingesetzt werden, ohne dass es zersplittert oder verloren geht.
Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist vergleichsweise unkompliziert und erfolgt in enger Abstimmung mit den Stiftern. Grundlage ist ein Stiftungsvertrag zwischen den Stiftern und der NGTV mbH als Treuhänderin. In diesem Vertrag werden u. a. festgelegt:
- der Stiftungszweck (z. B. die Förderung gemeinnütziger Projekte),
- die Vermögensausstattung und deren Verwendung,
- die Anlagerichtlinien für das Stiftungsvermögen,
- sowie die Einbindung eines Beirats, damit Angehörige oder vertraute Personen dauerhaft beteiligt werden können.
Begleitend dazu wird eine letztwillige Verfügung erstellt, die den Übergang des Vermögens in die Stiftung rechtlich absichert. So entsteht eine maßgeschneiderte, rechtssichere Struktur, die flexibel auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten ist und über Generationen hinweg Bestand hat.
Neben der klassischen, auf Dauer angelegten Treuhandstiftung gibt es auch die Möglichkeit einer Verbrauchsstiftung. Hierbei wird das eingebrachte Vermögen nicht dauerhaft erhalten, sondern über einen festgelegten Zeitraum gezielt aufgebraucht – etwa in Form regelmäßiger Ausschüttungen an das Kind mit Behinderung oder für bestimmte Projekte.
Die Vorteile dieser Lösung:
- klare zeitliche Planung,
- gezielte und kontrollierte Mittelverwendung,
- Sicherheit, dass das Vermögen zweckgebunden verbraucht wird.
Gerade für Familien, die eine überschaubare Vermögensmasse einsetzen möchten oder die Versorgung nur über einen bestimmten Zeitraum sicherstellen wollen, kann die Verbrauchsstiftung eine sinnvolle Alternative sein.
Auch hier übernimmt die NGTV mbH die rechtssichere Einrichtung und Verwaltung – und stellt sicher, dass das Vermögen genauso eingesetzt wird, wie es der Erblasser gewünscht hat.
Die NGTV mbH verfügt über die besondere Kombination aus juristischer Expertise, kaufmännischem Know-how und persönlichem Engagement. Dadurch sind wir in der Lage, Treuhandstiftungen nicht nur rechtssicher zu errichten, sondern auch verlässlich zu verwalten.
Wir entwickeln gemeinsam mit den Stiftern eine individuelle Satzung, kümmern uns um die rechtliche Ausgestaltung und übernehmen die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens. Auf Wunsch binden wir Familienangehörige oder vertraute Personen in Beiratsstrukturen ein, sodass die Stiftung eng mit den Werten und Vorstellungen der Stifter verbunden bleibt.
Eine Treuhandstiftung bietet die Möglichkeit, Vermögen dauerhaft und zweckgebunden einzusetzen, sei es für die Versorgung eines Menschen mit Behinderung oder zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen. Mit der NGTV mbH als Treuhänder erhalten Sie die Sicherheit, dass Ihr Wille respektiert und Ihr Vermögen verantwortungsvoll verwaltet wird.
Vermögensnachfolge zu Gunsten von Menschen mit Behinderung
Behindertentestament
Vermögensnachfolge zu Gunsten von Menschen mit Behinderung
Behindertentestament
Als sog. „Behindertentestament“ wird eine auf die besonderen Bedürfnisse eines Erben mit Behinderung zugeschnittene erbrechtliche Gestaltung beschrieben. Die Gestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die verschiedenen Elemente des deutschen Erbrechts so miteinander kombiniert werden, dass nach Eintritt des Erbfalls das Kind mit Behinderung
- weiterhin seine Sozialleistungsansprüche ungekürzt erhält. Hierzu gehören etwa die Leistungen der Grundsicherung, der Eingliederungshilfe oder des Bürgergeldes.
- durch seine Teilhabe am Nachlass eine effektive und spürbare Steigerung seiner Lebensqualität über das Niveau der Sozialleistungen als staatliche Grundversorgung hinaus erhält und
- Das Sozialamt nicht auf die Nachlasssubstanz zugreifen kann. Dies gilt insbesondere auch für den Zeitpunkt, in dem das Kind mit Behinderung selbst verstirbt.
Das sogenannte klassische Behindertentestament ist seit über 45 Jahren durch die Rechtsprechung anerkannt. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundessozialgericht haben bestätigt, dass diese besondere Gestaltung Kinder mit Behinderung wirkungsvoll schützt und ihre Zukunft absichert.
Die klassische Form verbindet zwei zentrale Elemente:
1. Vor- und Nacherbschaft
2. Dauertestamentsvollstreckung
Das Kind mit Behinderung wird zunächst als Vorerbe eingesetzt. Es erhält den Nachlass und profitiert von den Erträgen, ohne das Risiko, das Vermögen an den Sozialleistungsträger zu verlieren. Denn der Vorerbe darf nur eingeschränkt über den Nachlass verfügen. Mit dem Tod des Kindes geht das Vermögen automatisch auf den Nacherben über – meist ein Geschwisterkind oder eine gemeinnützige Einrichtung. So bleibt das Vermögen dauerhaft in der Familie oder in vertrauenswürdigen Händen.
Herzstück des Behindertentestaments ist die Dauertestamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass verantwortungsvoll und schützt ihn wirksam vor dem Zugriff von Sozialleistungsträgern.
Eltern können im Testament genau festlegen, welche Leistungen aus dem Nachlass oder aus dessen Erträgen ihrem Kind zugutekommen sollen – sei es für besondere Therapien, Freizeitaktivitäten oder zusätzliche Betreuung. Der Testamentsvollstrecker übernimmt damit in wirtschaftlicher Hinsicht die Rolle der Eltern: Er sorgt dafür, dass das Kind langfristig die Unterstützung erhält, die es braucht, um gut versorgt und in seiner Lebensqualität gestärkt zu sein.
Mit einem sorgfältig erstellten Behindertentestament kann so eine dauerhafte Steigerung der Lebensqualität des Kindes mit Behinderung erreicht werden – und zwar oberhalb des staatlichen Leistungsniveaus.
Ein Behindertentestament ist immer dann sinnvoll, wenn Eltern oder Großeltern sicherstellen möchten, dass ihr (Enkel-)Kind mit Behinderung nach ihrem Ableben bestmöglich versorgt ist.
Besonders wichtig wird es, wenn die betroffene Person auf staatliche Leistungen oder Unterstützung angewiesen ist. Mit einem Behindertentestament kann das Vermögen so gestaltet werden, dass es die individuellen Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung abdeckt – ohne die staatlichen Ansprüche zu gefährden.
Darüber hinaus schützt ein solches Testament vor möglichen Missbräuchen oder finanziellen Schwierigkeiten, da es klare Anweisungen für die Verwaltung des Vermögens enthält. So bleibt gesichert, dass die Mittel dauerhaft und gezielt dem Wohl des Kindes dienen.
- Sichere Versorgung
Das (Enkel-)Kind mit Behinderung ist auch nach dem Ableben der Eltern oder Großeltern finanziell gut abgesichert. - Erhalt staatlicher Leistungen
Das Vermögen wird so gestaltet, dass staatliche Unterstützungsleistungen nicht gefährdet werden. - Schutz und Klarheit
Klare Anweisungen verhindern Missbrauch oder finanzielle Überforderung und sichern eine verantwortungsvolle Verwaltung des Nachlasses.
Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Person des Testamentsvollstreckers – grundsätzlich kann also jeder Erwachsene diese Aufgabe übernehmen.
Allerdings gibt es wichtige Punkte zu beachten:
- Keine Personalunion mit dem rechtlichen Betreuer: Testamentsvollstrecker und rechtlicher Betreuer dürfen in der Regel nicht dieselbe Person sein, da hier ein Interessenkonflikt besteht. In solchen Fällen setzt das Betreuungsgericht einen Ergänzungsbetreuer ein.
- Haftung des Testamentsvollstreckers: Der Testamentsvollstrecker haftet persönlich für Schäden, die er durch Pflichtverletzungen verursacht. Sozialämter sind zudem verpflichtet, mögliche Schadenersatzansprüche aktiv zu prüfen.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, die Aufgabe einem professionellen Testamentsvollstrecker zu übertragen, der über Fachwissen im Erbrecht, Sozialrecht und in der Vermögensverwaltung verfügt.
Die NGTV mbH ist hierfür besonders geeignet: Durch die Kombination von juristischer Expertise, langjähriger Erfahrung in der Nachlassabwicklung und einem tiefen Verständnis für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bietet sie ein Höchstmaß an Sicherheit und Verlässlichkeit. So lassen sich Risiken minimieren und gleichzeitig die individuellen Wünsche der Eltern optimal umsetzen.
Der Wunsch vieler Eltern, ein Geschwisterkind einzubinden, kann dennoch berücksichtigt werden – etwa dadurch, dass das Geschwisterkind bereits zu Lebzeiten als (Mit-)Betreuer des Kindes mit Behinderung bestellt wird. Auf diese Weise bleibt die enge familiäre Bindung erhalten, während die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung in professionellen Händen liegt.
Dauertestamentsvollstreckung
Dauertestamentsvollstreckung
Unter Dauertestamentsvollstreckung versteht man die langfristige Verwaltung eines Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker. Im Unterschied zur „normalen“ Testamentsvollstreckung, die in der Regel mit der Verteilung des Erbes endet, bleibt der Testamentsvollstrecker hier über einen längeren Zeitraum im Amt.
Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn schutzbedürftige Personen – etwa minderjährige Kinder oder Menschen mit Behinderung – als Erben eingesetzt sind. Der Testamentsvollstrecker übernimmt in diesen Fällen die Aufgabe, das Vermögen verantwortungsvoll zu verwalten und die im Testament festgelegten Wünsche des Erblassers dauerhaft umzusetzen.
So wird gewährleistet, dass das Erbe nicht nur rechtlich korrekt verteilt, sondern auch langfristig im Sinne des Erblassers genutzt wird – zum Schutz und zum Wohle derjenigen, die es am meisten brauchen.
Eine Dauertestamentsvollstreckung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nicht nur verteilt, sondern auch über viele Jahre hinweg verantwortungsvoll verwaltet wird. Anders als bei einer einmaligen Abwicklung begleitet der Testamentsvollstrecker die Erben dauerhaft und sorgt dafür, dass die im Testament niedergelegten Wünsche kontinuierlich umgesetzt werden.
Besonders wichtig ist dies:
- wenn minderjährige Erben oder schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden,
- wenn ein Nachlass komplexe Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kapitalanlagen umfasst,
- oder wenn ein besonderer Schutz vor dem Zugriff Dritter, beispielsweise von Gläubigern oder Sozialleistungsträgern, erforderlich ist.
Gerade in diesen Situationen bietet eine Dauertestamentsvollstreckung Sicherheit und Entlastung: Das Vermögen bleibt geschützt, und gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Erben genau die Unterstützung erhalten, die der Erblasser vorgesehen hat.
Die NGTV mbH verfügt hier über besondere Kompetenzen. Unsere Gesellschaft verbindet juristisches Fachwissen im Erb- und Sozialrecht mit langjähriger Erfahrung in der Nachlassabwicklung und Vermögensverwaltung. Hinzu kommt unser besonderes Engagement für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. So können wir nicht nur die rechtlich korrekte Umsetzung eines Testaments gewährleisten, sondern auch dafür sorgen, dass die Nachlassverwaltung den individuellen Bedürfnissen der Erben gerecht wird.
Mit der NGTV mbH als Testamentsvollstrecker gewinnen Familien die Gewissheit, dass der letzte Wille zuverlässig, transparent und im Sinne des Erblassers verwirklicht wird – langfristig und mit persönlicher Verantwortung.
Nachlassabwicklung
persönlichengagiertkompetent



Abwicklungsvollstreckung
Abwicklungsvollstreckung
Ein Abwicklungstestamentsvollstrecker wird vom Erblasser eingesetzt, um sicherzustellen, dass sein letzter Wille korrekt umgesetzt wird. Der Testamentsvollstrecker übernimmt dabei die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, die Verteilung des Vermögens an die Erben sowie die Erfüllung aller im Testament festgelegten Anordnungen.
Das Ziel einer Abwicklungsvollstreckung ist es, die Nachlassangelegenheiten transparent und reibungslos zu regeln – und damit sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert und umgesetzt wird.
Eine Abwicklungsvollstreckung bietet sich in vielen Situationen an, zum Beispiel:
- wenn mehrere Erben vorhanden sind, die an unterschiedlichen Orten leben,
- wenn rechtliche oder organisatorische Herausforderungen bestehen,
- oder wenn der Nachlass umfangreiche Aufgaben umfasst – etwa die Kündigung einer Wohnung, die Verwertung von Immobilien oder Wertgegenständen oder die Abwicklung bestehender Verträge.
Besonders sinnvoll ist die Abwicklungsvollstreckung auch dann, wenn gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen oder Vereine als Erben eingesetzt sind. Diese Organisationen möchten und können die Abwicklung eines Nachlasses in der Regel nicht selbst übernehmen. Durch die Einsetzung eines professionellen Testamentsvollstreckers wird sichergestellt, dass das Vermögen zuverlässig und vollständig bei der Einrichtung ankommt, die der Erblasser bedacht hat.
Darüber hinaus kann eine Abwicklungsvollstreckung auch als Service für die eigenen Erben verstanden werden: Sie entlastet die Hinterbliebenen von organisatorischen und rechtlichen Aufgaben in einer emotional schwierigen Zeit und verhindert mögliche Konflikte innerhalb der Familie.
Die NGTV mbH bringt in der Abwicklungsvollstreckung ihre gesamte Erfahrung und Fachkompetenz ein. Als spezialisierte Gesellschaft mit juristischem Know-how im Erbrecht und Sozialrecht sowie praktischer Erfahrung in der Nachlassverwaltung sorgen wir für eine reibungslose Umsetzung des letzten Willens.
Wir kümmern uns zuverlässig um die organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte – von der Verwaltung des Vermögens über die Abwicklung von Verträgen bis hin zur transparenten Verteilung an die Erben oder an die vom Erblasser vorgesehenen gemeinnützigen Organisationen.
Damit gewinnen Erben wie auch gemeinnützige Einrichtungen die Sicherheit, dass der Nachlass in guten Händen ist – und der letzte Wille des Erblassers vollständig respektiert und umgesetzt wird.
Nachlassabwicklung
Nachlass
abwicklung
Nachlassabwicklungsvorsorge bedeutet, dass man bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen für die Regelung seines Nachlasses trifft. Ähnlich, wie im Fall der Bestattungsvorsorge, wird zu Lebzeiten im Detail festgelegt, wie die Abwicklung des Nachlasses erfolgen soll. Hierbei sind die individuellen Wünsche und Wertvorstellungen ebenso zu berücksichtigen wie auch die Bedürfnisse der Erben.
Die Nachlassabwicklung erfolgt im Auftrag des Erben auf der Grundlage einer dem Abwickler erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn der Erbfall eingetreten ist. Der Abwickler ist unmittelbar mit dem Eintritt des Erbfalls in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Wohnung bzw. den Heimvertrag zu kündigen und alle Vertragsverhältnisse kurzfristig abzuwickeln. Das oft langwierige Verfahren der Testamentseröffnung und der Erbscheinserteilung muss hier nicht abgewartet werden, da der Abwickler sofort handlungsfähig ist.
Die rechtzeitige Vorsorge für den Nachlass ist immer dann sinnvoll, wenn keine unmittelbaren Bezugspersonen vorhanden oder die Erben nicht vor Ort sind. Die Erben werden durch die Vorsorge auch in diesem Bereich erheblich entlastet, da die Nachlassangelegenheiten reibungslos abgewickelt werden können.
Es ist ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen, um Angehörigen und anderen Nachlassbeteiligten Klarheit zu geben und die Nachlassabwicklung zu erleichtern.
Behindertentestament 2.0 – die stiftungsrechtliche Lösung
Behindertentestament 2.0 – die stiftungsrecht- liche Lösung
Das Behindertentestament 2.0 stellt eine innovative Weiterentwicklung der klassischen Gestaltung dar. Während das „klassische Behindertentestament“ vor allem auf Vor- und Nacherbschaft in Verbindung mit einer Dauertestamentsvollstreckung setzt, basiert die neue Lösung auf der Errichtung einer Treuhandstiftung.
Diese Stiftung verwaltet das Vermögen dauerhaft und nutzt es gezielt zur Verbesserung der Lebensqualität des Menschen mit Behinderung – ohne dass staatliche Leistungen gefährdet werden. Gleichzeitig können Familienangehörige über Beiratsstrukturen eingebunden und der Wille des Erblassers langfristig abgesichert werden.
Ulf Schönenberg-Wessel hat die stiftungsrechtliche Lösung entscheidend mitentwickelt und in der Praxis etabliert. Er verfügt über eine besondere Kompetenz, dieses Modell rechtssicher, transparent und individuell an die Wünsche der Familie anzupassen.
Ein Behindertentestament 2.0 ist besonders sinnvoll:
- wenn der Nachlass eine gewisse Größe erreicht hat und über einen längeren Zeitraum gesichert eingesetzt werden soll,
- wenn die Familie eine dauerhafte Struktur für die Versorgung des Kindes mit Behinderung schaffen möchte,
- wenn neben dem Kind auch gemeinnützige Einrichtungen oder Stiftungen bedacht werden sollen,
- oder wenn die klassischen Grenzen des Behindertentestaments (z. B. geringe Vermögenssubstanz, Konflikt mit Pflichtteilsrechten) überwunden werden sollen.
Die stiftungsrechtliche Gestaltung bietet damit einen doppelten Vorteil: Sie sichert das Kind mit Behinderung ab und ermöglicht gleichzeitig eine flexible, zukunftssichere Verwendung des Vermögens.
Zum Treuhänder sollten nur Personen oder Institutionen bestellt werden, die sowohl juristische als auch kaufmännische Kompetenz besitzen und zugleich die nötige Erfahrung im Umgang mit Nachlässen und Stiftungen mitbringen.
Die NGTV mbH vereint genau diese Fähigkeiten:
- fundierte juristische Expertise im Erbrecht, Sozialrecht und Stiftungsrecht,
- umfangreiche kaufmännische Erfahrung in der Verwaltung und Sicherung von Vermögen,
- sowie eine langjährige Spezialisierung auf die Versorgung von Menschen mit Behinderung und die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Einrichtungen.
Das Behindertentestament 2.0 entsteht durch den Abschluss eines Stiftungsvertrags zwischen den künftigen Stiftern (Eltern oder Großeltern) und der NGTV. In diesem Vertrag werden festgelegt:
- der Stiftungszweck (z. B. Förderung und Versorgung des Kindes mit Behinderung),
- die Vermögensausstattung
- die Regeln zur Mittelverwendung,
- sowie die Einbindung eines Beirats, der die Familie repräsentieren kann.
Der Vertrag wird individuell entwickelt und rechtssicher ausgestaltet. Ergänzt wird er durch eine korrespondierende letztwillige Verfügung, die den Übergang des Vermögens in die Stiftung sicherstellt.
Auf diese Weise entsteht eine maßgeschneiderte, nachhaltige Lösung, die über Generationen hinweg Bestand hat und das Wohl des Kindes dauerhaft absichert.
Das von uns entwickelte Behindertentestament 2.0 verbindet die Schutzmechanismen des klassischen Behindertentestaments mit den Möglichkeiten des Stiftungsrechts. Dadurch entstehen zahlreiche Vorteile für Erblasser, Erben und die langfristige Absicherung von Menschen mit Behinderung:
- Dauerhafte Versorgung
Das Vermögen wird in einer Treuhandstiftung gesichert und ausschließlich für das Wohl des Kindes mit Behinderung eingesetzt – unabhängig von staatlichen Leistungen. - Lebensqualität oberhalb des staatlichen Leistungsniveaus
Die Stiftung stellt sicher, dass finanzielle Mittel gezielt für zusätzliche Leistungen wie Therapien, Freizeit, Reisen oder besondere Hilfen eingesetzt werden können. - Rechtssicherheit und Schutz
Durch die stiftungsrechtliche Konstruktion bleibt das Vermögen geschützt – vor dem Zugriff von Sozialleistungsträgern ebenso wie vor Gläubigern. - Einbindung der Familie
Über Beiratsfunktionen können Angehörige weiterhin Einfluss nehmen und die Stiftung im Sinne des Erblassers begleiten.
• Nachhaltigkeit über Generationen hinweg
Während das klassische Behindertentestament oft zeitlich begrenzt wirkt (Tod des Vorerben), ermöglicht die Stiftungslösung eine langfristige, generationenübergreifende Struktur. - Flexibilität
Neben der Versorgung des Kindes mit Behinderung können auch gemeinnützige Zwecke, Stiftungen oder Vereine berücksichtigt werden – ganz nach den Wünschen des Erblassers. - Professionelle Verwaltung
Mit der NGTV als Treuhänderin profitieren Familien von unserer einzigartigen Kombination aus juristischer Expertise, kaufmännischem Know-how und persönlichem Engagement.
Das Behindertentestament 2.0 bietet mehr Sicherheit, mehr Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Lebensqualität als die klassische Lösung – und sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers dauerhaft umgesetzt wird.